Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO (kurz AV-Vertrag oder AVV) muss jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten von Dritten, also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag hieß unter dem Bundesdatenschutzgesetzes Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag und wurde als ADV-Vertrag abgekürzt.
Mit der Datenschutz-Software Robin Data, werden externe Datenflüsse mit bspw. Dienstleistern analysiert und Verträge, wie der Auftragsverarbeitungsverträge, verwaltet. Auftragsverarbeitungsverträge dienen zur rechtlichen Absicherung über die korrekte Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO.
Um diese rechtliche Absicherung auch langfristig zu gewährleisten müssen abgeschlossene Auftragsverarbeitungsverträge regelmäßig überprüft werden. Dazu geben Sie in Robin Data einen Verantwortlichen aus Ihrer Datenschutzorganisation sowie ein Datum für die nächste Prüfung ein und die Datenschutz-Software erinnert den Verantwortlichen an diese Tätigkeit. Ganz automatisch und nebenbei erstellen Sie so den Tätigkeitsbericht nach DSGVO.
Managen Sie mit Robin Data neben den Auftragsverarbeitungsverträgen auch ganz einfach z.B. Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept oder Ihre Technisch-Organisatorischen Maßnahmen. So setzen Sie Ihre Datenschutz-Dokumentation assistiert und in kurzer Zeit um.