Datenschutzaudits können sowohl durch eigene Mitarbeiter als auch durch externe Auditoren erfolgen. Entscheidend sind entsprechende Qualifikationen und fachliche Vorbildung. Meist führen Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren oder IT-Sicherheitsbeauftragte, welche eine zusätzliche Zertifizierung (TÜV, DEKRA oder Bitkom) vorweisen können, Auditierungen durch.
Oft empfiehlt es sich auf externe Auditoren zurückzugreifen, da diese viele Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise einen objektiven Blick auf das Unternehmen (ohne Betriebsblindheit). Im Gesetz steht zum Thema Datenschutz-Audit, dass eine Auditierung durch unabhängige Gutachter erfolgen muss. Eine Reihe von Prüfinstitutionen bietet an, diese Dienstleistungen durchzuführen beziehungsweise das entsprechende Unternehmen zu beraten.
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