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Eine Person hält fünf Euroscheine in der Hand. Eine Symbolisierung für das Datenschutz-Bußgeld aufgrund Widerruf der Einwilligung

Datenschutz-Bußgeld aufgrund Widerruf der Einwilligung

Datum: 06.11.2019

Verantwortliche Stelle: ClickQuickNow

Art des Datenschutz-Verstoßes: Verstoß gegen festgelegten Bedingungen in der DSGVO

Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten verhängte ein Bußgeld gegen die Firma ClickQuickNow in Höhe von 201.000 Zloty aufgrund vom Verstoß gegen die DSGVO

Nach Angaben der polnischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat das Unternehmen keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, die einen einfachen und wirksamen Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Ausübung des Rechts auf Löschung personenbezogener Daten ermöglichen. Damit verstieß das Unternehmen gegen die in der Datenschutzgrundverordnung festgelegten Bedingungen für die Einwilligung (Artikel 7) und gegen die Grundsätze zur transparenten Information, Kommunikation für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person (Artikel 12).

Das Unternehmen hat nach Zustellung des Bußgeldes 14 Tage Zeit die Datenschutz-Prozesse zu verbessern und muss binnen dieser Frist alle personenbezogenen Daten von Betroffenen löschen, die keine Kunden sind oder die der Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten widersprochen haben.

Rechtsgrundlage für Bußgeld: Artikel 7 und Artikel 12 der DSGVO

Bußgeld: 201.000 Zloty

Land: Deutschland

QuelleEuropean Data Protection Board

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Caroline Schwabe
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