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Die schwedische Datenschutzbehörde verhängt erstes Bußgeld
Datum: 22.08.2019
Verantwortliche Stelle: Schule in Skelleftea (Schweden)
Art der Datenpanne: Gesichtserkennung Schule in Skelleftea
Datenpanne in einer Schule in Schweden: Die schwedische Datenschutzbehörde teilte mit, dass sie ihre erste Strafe wegen Verletzung der DSGVO gegen eine Schule in Skelleftea verhängt hat, die die Gesichtserkennung getestet hatte, um die Anwesenheit von Schülern zu registrieren. Die Behörde untersuchte die dreiwöchige Pilotphase für 22 Schüler und stellte fest, dass der Umgang des Schulvorstands mit personenbezogenen Daten nicht mit der DSGVO übereinstimmt. In der Folge verhängte die schwedische Datenschutzbehörde ihr erstes Datenschutz-Bußgeld in Höhe von 200.000 SEK.
Betroffene Datenkategorien: biometrische Daten (Gesichtserkennung)
Einordnung in die Praxis: Biometrische Daten gehören in die Kategorie der hochsensiblen Daten. Werden diese Daten verarbeitet ist die DSGVO unbedingt zu beachten. Empfehlenswert ist auch die externe Beratung durch einen Datenschutzbeauftragten.
Bußgeld: 200.000 SEK
Land: Schweden
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