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Eine Person hält fünf Euroscheine in der Hand. Eine Symbolisierung für das Bußgeld gegen Telekommunikationsdienstleister 1&1

BfDI verhängt Bußgeld gegen 1&1 Telecom GmbH

Datum: 09.12.2019

Verantwortliche Stelle: 1&1 Telecom GmbH

Art des Datenschutz-Verstoßes: Nicht ausreichenden technischen-organisatorischen Maßnahmen

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) verhängt ein Bußgeld von 9.550.000 Euro gegen den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH. Der BfDI begründete das Bußgeld mit nicht ausreichenden technischen-organisatorischen Maßnahmen (TOMs).

Anrufer bei 1&1 konnten allein durch die Nennung von Name und Geburtsdatum eines Kundens weitere personenbezogene Kundeninformationen über diesen erlangen. Die Au­then­ti­fi­ka­ti­on sei nicht ausreichend und versoße gegen Art. 32 DSGVO.

Die 1&1 Telecom GmbH zeigt sich einsichtig und verbesserte Authentifizierungsprozess durch die Abfrage weiterer Daten. Ein Bußgeld sei aber trotzdem notwendig, aufgrund der bereitwilligen Kooperation, blieb der BfDI aber im unteren möglichen Bußgeldrahmen.

Ulrich Kelber zum vollstreckten Datenschutz-Bußgeld
Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Die ausgesprochenen Geldbußen sind ein klares Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden. Die europäische Datenschutzgrundverordnung gibt uns die Möglichkeit, die unzureichende Sicherung von personenbezogenen Daten entscheidend zu ahnden. Wir wenden diese Befugnisse unter Berücksichtigung der gebotenen Angemessenheit an.

Artikel der DSGVO: Art. 32 DSGVO

Bußgeld: 9.550.000 Euro

Land: Deutschland

QuelleBfDI

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Caroline Schwabe
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