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Hamburg verhängt Datenschutz-Bußgeld gegen Facebook
Datum: 17.02.2020
Grund für das Datenschutz-Bußgeld: Fehlende Meldung Datenschutzbeauftragter
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar verhängte ein Datenschutz-Bußgeld in Höhe von 51.000 Euro gegen die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg.
Hintergrund des Bußgeldes ist, dass Facebook keinen Datenschutzbeauftragten bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet hatte. Dies ist aber gemäß Artikel 37 der DSGVO gesetzlich vorgesehen ist.
Das vollstreckte Bußgeld ist nicht das erste für Facebook und fiel verhältnismäßig gering aus, da es sich explizit gegen den deutschen Sitz richtet und die Verantwortlichen den Verstoß direkt behoben haben.
Höhe des Datenschutz-Bußgeldes: 51.000 Euro
Land: Deutschland, Hamburg
Praxistipp:
Unternehmen müssen Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde melden, sofarn diese einen bestellen müssen. Dieser Vorgang schließt auch ein, dass der Wechsel des Datenschutzbeauftragten oder ein Änderung der Kontaktdaten gemeldet werden muss. Andernfalls können die Aufsichtsbehörden Bußgelder vergeben.
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