Datenschutz-Akademie » Datenschutz-Wiki » Datenschutz im Handwerk

Werkzeuge liegen auf einem Tisch in einem Handwerksbetrieb

Datenschutz im Handwerk

Auch Handwerksbetriebe müssen die DSGVO umsetzen

Wir sind nur ein kleiner Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern. Uns betrifft das Thema Datenschutz nicht.

Datenschutz ist ein wichtiger und notwendiger Grundstein für jeden Betrieb. Auch Handwerksbetriebe sind von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen und müssen diese umsetzen, unabhängig davon wie viele Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind. Handwerksunternehmen sind häufig geprägt durch eine klassische Unternehmensstruktur, deren Datenschutzanforderungen effizient und effektiv umgesetzt werden sollten, ohne die Betriebsabläufe zu sehr zu beeinflussen.

In den Betriebsabläufen verarbeiten Handwerksbetriebe, genauso wie nahezu jedes andere Unternehmen, personenbezogene Daten. Bei dieser Verarbeitung geht es nicht nur um den Schutz der Daten Ihrer Mitarbeiter, sondern auch um die Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Denn schon während des Angebotsprozesses geben Kunden persönliche Daten wie Adressdaten oder Telefonnummern preis.
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden kontrollieren stichpunktartig, wie diese Daten in Ihrem Betrieb verarbeitet, gespeichert oder gelöscht werden. Stoßen sie dabei auf gravierenden Verstöße, sind sie berechtigt Bußgelder zu verhängen. Hier schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht.

Besondere Anforderungen an Handwerksbetriebe der Gesundheitsbranche

Verarbeiten Handwerker besondere sensible personenbezogene Daten, sind diese möglicherweise auch schon bei der Betriebsgröße unter zehn Mitarbeitern zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Eine Risikoabschätzung in Form einer Datenschutzfolgeabschätzung ist häufig durchzuführen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Gern können Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Wir bieten auch einzelne Beratungsleistungen sowie Audits an und erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. Mehr Informationen zu unseren externen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Website.

Datenschutz in Handwerksbetrieben ist keine einmalige Tätigkeit

Wir haben schon Veranstaltungen besucht und uns informiert. Das sollte doch im Falle einer Überprüfung reichen.

Datenschutz beginnt mit einer Bestandsaufnahme und erfordert regelmäßiges Handeln. Die durchgeführten Maßnahmen müssen wiederholt und überprüft werden. Nur dann können Sie sich sicher sein, dass Sie im Falle einer Datenschutz-Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden gerüstet sind. Das klingt aufwendig und scheint auch aufgrund von gesetzlichen Anforderungen kompliziert. Insbesondere da der Fokus im Tagesgeschäft von Handwerksbetrieben auf Kundenterminen liegt und wenig Zeit für Themen wie Datenschutz bleibt.

Wesentliche Datenschutz-Anforderungen für Handwerker:

    • Benennung eines Datenschutzbeauftragten
    • Führen eines Verzeichnis über aller Verarbeitungstätigkeiten, Tätigkeiten wie:
      • Lohnabrechnung
      • Personalverwaltung
      • Betrieb der Firmenwebseite
      • Kundenverwaltung
    • Datenschutz-Verpflichtung aller Angestellten, die mit personenbezogenen Daten umgehen
    • Veröffentlichung von Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder in der Datenschutzerklärung auf der Betriebswebsite
    • Durchführung von regelmäßigen Datenlöschungen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
    • Abschließen eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit bspw. dem Hosting Anbieter der Betriebswebsite
    • Meldung von Datenschutzverstößen an die zuständige Aufsichtsbehörde

Die konkrete Checkliste für Handwerksbetriebe finden Sie in unserer kostenfreien Community.

Checkliste kostenfrei herunterladen! 

Die Umsetzung der Datenschutz-Dokumentation minimiert das Risiko von Aufsichtsbehörden abgemahnt zu werden

Der wichtigste Teil der Datenschutz-Umsetzung ist die Dokumentation. Betriebe müssen Ihre Datenschutz-Maßnahmen dokumentieren, um im Falle einer Überprüfung nachweisen zu können, dass Datenschutz-Vorkehrungen getroffen wurden. Wir können Sie beruhigen. Der Basis-Datenschutz kann mit der richtigen Lösung innerhalb von 2 Stunden umgesetzt werden.

Doch auch mit diesem Wissen stellt sich vielen
Handwerksbetrieben die Frage: Wo fange ich an?

Mit dieser Fragestellung sind Sie nicht allein. Denn oftmals erscheint es nicht einfach die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und es fehlt die Zeit sich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen.

Als Antwort auf diese Fragestellungen haben wir eine Softwarelösung entwickelt, die die Datenschutz-Umsetzung einfach macht. Mit der Robin Data Software können Sie in nur zwei Stunden 80 % Ihrer Datenschutz-Dokumentation erstellen. Denn die Robin Data Software konfiguriert einen Großteil der Dokumentation automatisch, nur indem Sie Ihre Branche angeben. Klingt einfach? Ist es auch!

Prof. Dr. Andre Döring
Neueste Anzeigen von Prof. Dr. Andre Döring (Alle anzeigen)

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Lieferkettengesetz (LkSG)

Das Lieferkettengesetz (LkSG) trat am 01.01.2023 in Kraft. Erfahren Sie im Beitrag die aktuellen Regelungen und Pflichten für Unternehmen.
IT-Sicherheitsvorfall

Was tun beim IT-Sicherheitsvorfall?

Das Wichtigste zum IT-Sicherheitsvorfall. Erfahren Sie im Beitrag praktische Tipps zur Erkennung und Behandlung von IT-Notfällen.

Was ist das TTDSG bzw. TDDDG?

Das TTDSG wurde am 13.05.2024 durch die Angleichung an die EU-Richtlinie zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).