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EU-Vertreter nach DSGVO bestellen
Bestellen Sie uns als EU-Vertreter nach DSGVO-Vorgaben.
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Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot passend für Ihre Bedürfnisse.
Die Daten von Bürgern der europäischen Union unterliegen weltweit der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Da die europäische Union ein wichtiger Wirtschaftsraum in der Welt ist, machen viele Unternehmen außerhalb der EU Geschäfte innerhalb des europäischen Raumes. In diesem Kontext verarbeiten diese Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern. Die Verarbeitung erfolgt weltweit nach dem sogenannten „Marktortprinzip“.
Konkret regelt Artikel Artikel 3 Abs. 2 DSGVO sowie deren Erwägungsgrund 23, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern die außerhalb der EU verarbeitet werden nach den Regeln der DSGVO zu schützen sind. Faktisch bedeutet dies, dass außereuropäische Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern außerhalb der EU verarbeiten, ebenso die DSGVO umsetzen müssen.
Robin Data steht für außereuropäische Unternehmen zur Verfügung, die Vertretung gemäß Artikel 27 DSGVO in Deutschland zu übernehmen.
Medizinische Behandlungen in der Türkei
In der Türkei gibt es einen florierenden Wirtschaftszweig im Bereich der plastischen Chirurgie. Aufgrund attraktiver Kosten werden türkische Spezialpraxen gerne von Kunden aus der EU aufgesucht. In diesem Fall müssen die jeweiligen Praxen die DSGVO für diese Patienten umsetzen. Unabhängig davon macht es Sinn, gerade sensible Gesundheitsdaten so gut wie möglich zu schützen. Die Umsetzung des weltweiten “Goldstandards” für Datenschutz, der DSGVO, ist ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Software-as-a-Service (SaaS) Anbieter aus den USA
SaaS-Produkte aus den USA wie Computerspiele oder professionelle Unternehmenssoftware finden in der EU hohe Beliebtheit. Bereits bei der testweisen Registrierung zu SaaS-Produkten, werden durch den Anbieter personenbezogene Daten erfasst und Sinn der Artikel 4. Abs. 2 DSGVO verarbeitet. Für diese Daten gilt die DSGVO auch dann, wenn der Server in den USA steht. Der Anbieter muss die DSGVO umsetzen.
Wir unterstützen bei der Umsetzung von DSGVO-Vorgaben
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die keine Niederlassung in der EU haben brauchen in den folgenden Fällen einen EU-Vertreter:
Insofern Sie eine der Fragen mit “Ja” beantwortet haben, benötigen Sie gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen EU-Vertreter.
Unser Angebot
Robin Data steht für außereuropäische Unternehmen zur Verfügung, Mandate als EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO zu übernehmen.
Vertretung gemäß DSGVO in Deutschland
Nach der Bestellung als EU-Vertreter, sind wir zentrale Anlaufstelle für Anfragen durch die deutschen Aufsichtsbehörden, in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO durch Ihr Unternehmen.
Als Ihr EU-Vertreter sind wir Ansprechpartner bei Anfragen und Beschwerden von betroffenen Personen, im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Ihr Unternehmen.
Wir stehen in engem Austausch mit dem Datenschutz-Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen und setzen so gemeinsam die DSGVO-Vorgaben gesetzeskonform um.
Auf Wunsch helfen wir außereuropäischen Unternehmen mit unserer mehrsprachigen Robin Data Software, effizient und pragmatisch die Anforderungen der DSGVO umzusetzen.
Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten
Datenschutz-Folgenabschätzung
Löschkonzept
Was ist ein EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO?
Wenn außereuropäische Unternehmen die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern verarbeiten, benötigen diese nach DSGVO einen EU-Vertreter. Ein EU-Vertreter unterstützt und berät bei der DGVO-konformer Verarbeitung personenbezogenen Daten EU-Bürger. Der EU-Vertreter wird durch den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter benannt, um als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffenen bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten oder Einhaltung der DSGVO zu dienen. Sie werden zusätzlich oder an Stelle vom Verantwortlichem oder Auftragsverarbeiter benannt.
Wann ist ein EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO erforderlich?
Wenn die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern außerhalb der EU verarbeitet werden, benötigen diese außereuropäischen Unternehmen einen EU-Vertreter.
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die keine Niederlassung in der EU haben benötigen in den folgenden Fällen einen EU-Vertreter:
Insofern Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, benötigen Sie gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen EU-Vertreter.
Was ist der Unterschied zwischen dem Datenschutzbeauftragten und einem EU-Vertreter?
Die wesentliche Funktion eines EU-Vertreters besteht darin, als zentraler Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stehen. Im Gegensatz zu den Aufgaben des EU-Vertreters ist der Datenschutzbeauftragte sowohl der externen als auch der internen Ansprechpartner für alle Themen des Datenschutzes sowie Fragen zur Datenverarbeitungen des Unternehmens.
Das Team der Robin Data GmbH berät Sie unverbindlich und kostenfrei zu unseren Lösungen und beantwortet Ihre Fragen telefonisch oder per E-Mail.
Im einstündigen Termin stellen wir Ihnen eine Funktion unserer Software-Lösungen, wie bspw. das Löschkonzept oder die TOMs, im Detail vor.
Informationen Lösungen von Robin Data, zu Veranstaltungen und zu Entwicklungen im Bereich Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit.
Informieren Sie sich in unserem Hilfe-Center zu Funktionen unserer Robin Data Software sowie zu Gesetztestexten im Bereich Datenschutz.